für Vertragsfirmen zur
Arbeitssicherheit
und zum
Umweltschutz
(Fremdfirmenrichtlinie)
Die folgenden Ausführungen stellen Mindestanforderungen bezüglich der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes für alle Arbeiten dar, die von Angehörigen der Vertragsfirmen geleistet werden. Diese Richtlinie wendet sich an alle verantwortlichen Personen der Vertragsfirmen, wie z. B. Bau- und Montageleiter. Sie gilt ausschließlich für die Arbeiten von Vertragsfirmen bzw. Fremdfirmen mit Werkverträgen und ist als Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages zu verstehen.
Die jeweils aktuelle Version der SAUERESSIG-Fremdfirmenrichtlinie steht auf der SAUERESSIG-Homepage unter der URL:
www.saueressig.de/fremdfirmenrichtlinie
zum Download zur Verfügung.
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